ITSLI-Time – AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Software as a Service (SaaS) – Vertragsbedingungen
Stand: 2024-08-12
Durch die Unterzeichnung eines Softwaremietvertrages mit ITS-Litschauer e.U., im weiteren ITS-Litschauer, akzeptieren Sie die folgenden Geschäftsbedingungen zur Nutzung von „ITSLI-Time“ als SaaS („Software as a Service“).
I. Vertragsgegenstand
- ITS-Litschauer erbringt für ihre Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Zeiterfassung, Arbeitserfassung.
- Gegenstand des Vertrages ist
- die Nutzung von Software von ITS-Litschauer als Service über das Internet und
- die Speicherung von durch den Kunden erfasste Daten auf den Servern von ITS-Litschauer
II. Softwareüberlassung
- ITS-Litschauer stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die jeweils gemietete Software über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet ITS-Litschauer die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
- Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung.
- ITS-Litschauer beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
- ITS-Litschauer entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
III. Nutzungsrechte an der Software
- ITS-Litschauer räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag angeführte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
- Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden daher ausdrücklich nicht gestattet.
- Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software ausgeschlossen ist.
IV. Data-Hosting
- ITS-Litschauer ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird ITS-Litschauer tägliche Backups vornehmen und diese 30 Tage aufbewahren. Zudem stellt ITS-Litschauer dem Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, seine Daten selbstständig zu sichern.
- Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens ITS-Litschauer besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
V. Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
- Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
- Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00–18:00 Uhr. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 4 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. ITS-Litschauer wird den Kunden von den Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.
Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird ITS-Litschauer den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen. - Die Verfügbarkeit jedes einzelnen SaaS-Dienstes beträgt 95% im Jahresdurchschnitt.
VI. Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist vollumfänglich verantwortlich für alle Geschäfte, die durch über die gemietete Software zustande kommen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
- Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu den Services geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
VII. Entgelt
- Der Kunde verpflichtet sich, den für die Softwarenutzung das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher USt. zu bezahlen.
- ITS-Litschauer wird dem Kunden eine Rechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Zinsen (8% über dem Basiszinssatz) vereinbart.
- Der Provider ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar ist. Voraussetzung und Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Software geändert werden. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.
VIII. Gewährleistung/Haftung
- ITS-Litschauer garantiert für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS Dienste.
- Werden Leistungen von ITS-Litschauer von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern ihn am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
- Der Kunde verpflichtet sich, ITS-Litschauer von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und ITS-Litschauer die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
- Der Provider ist zur sofortigen Sperre der Services berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte ITS-Litschauer davon in Kenntnis setzen. ITS-Litschauer hat den Kunden von der Sperre und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
- Schadensersatzansprüche gegen die ITS-Litschauer sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, ITS-Litschauer, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ITS-Litschauer nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch ITS-Litschauer, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde.
- Schadenersatzansprüche gegen ITS-Litschauer verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
IX. Datenschutz/Geheimhaltung
- Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes durch seine Mitarbeiter erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.
- ITS-Litschauer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von ITS-Litschauer als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist ITS-Litschauer verpflichtet, den Kunden vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.
- Die Software „ITSLI-Time“ erstellt Logfiles die der Kunde in monatlichen Abständen per E-Mail zugestellt bekommt.
Die Daten werden in der zum Kunden gehörenden Datenbank gespeichert und für den Versand in eine PDF Datei exportiert.
Nach dem Versand wird sowohl die PDF Datei als auch die erfassten Daten in der Datenbank gelöscht.
Es werden alle Veränderungen, Art der Veränderung wie erstellen, löschen, editieren, an den Datenbeständen mit dem jeweiligen Usernamen des angemeldeten Benutzer, der die Änderungen vornimmt, gespeichert.
Weiteres wird das Datum und die Uhrzeit an dem die Änderung stattfand gespeichert.
Für die Einhaltung der jeweiligen Fristen für die Aufbewahrung und das Löschen der Daten ist der Kunde alleine verantwortlich!
X. Änderungen/Ergänzungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem einzelnen Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform; die Übersendung via Fax oder E-Mail genügt der Schriftform. All dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
Für Leistungen außerhalb von ITSLI-Time gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ITS-Litschauer e.U.